Das wirtschaftliche Einkommen der Kolonieverwaltung, das vor allem von den direkten Beiträgen der Mitglieder stammt, gehört der Gemeinschaft und wird hauptsächlich zur Deckung der Betriebskosten und Investitionen eingesetzt. Finanziert werden mit diesen Beiträgen hauptsächlich die Bereiche des Sozial-, Bildung- und Gesundheitswesen, sowie Wegbau und Sicherheit.
Die höchste Instanz der Kolonie stellt die Generalversammlung dar, in der jedes Mitglied, Frau und Mann, ab dem 18. Lebensjahr Stimmrecht besitzt.
Das ausführende Verwaltungsorgan der Kolonie bildet der Verwaltungsrat. Er ist für die Vertretung und Leitung des Vereins zuständig. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, sechs Mitgliedern und zwei Stellvertretern zusammen, die von der Vollversammlung gewählt werden und für drei Jahre in ihrem Amt bleiben. Sie können aber für zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden wiedergewählt werden.
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan, das den Vermögensstand, die Buchführung des Vereins und dessen Verwaltung im allgemeinen überprüft. Er wird von den Koloniemitgliedern für drei Jahre gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern.
Der Wahlrat ist dafür zuständig, die Initiative für die Wahlen des Vorsitzenden und der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung, zu ergreifen, und sie zu organisieren und durchzuführen. Der Wahlrat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern sowie drei Stellvertretern. Er wird auf einer Vollversammlung aus einer Kandidatenliste gewählt und die Mitglieder des Wahlrates bleiben drei Jahre in ihrem Amt, können aber für zwei aufeinanderfolgen Amtszeiten wiedergewählt werden. Die Wahl des Wahlrates wird auf Initiative des Aufsichtsrates durchgeführt.
Die Hilfskomitees werden gemäß den internen Ordnungen geführt, die zu diesem Zweck vom Verwaltungsrat erlassen werden. Außerdem kann die Vollversammlung oder der Verwaltungsrat je nach Notwendigkeit weitere Komitees bilden.
Ständige Hilfskomitees sind:
Die Dörfer haben ein begrenztes Gebiet. Die Koloniemitglieder, die auf einer Versammlung der Dorfmitglieder anwesend sind, treffen gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Dorfes, sofern diese sich nicht mit den Aktivitäten und Zuständigkeiten anderer Kolonieorgane überschneiden, entscheiden über Aufnahmen neuer Dorfmitglieder oder führen Aufgaben aus, die ihnen von der Vollversammlung oder dem Verwaltungsrat aufgetragen wurden. Angeleitet werden sie dabei von einem Dorfschulzen, den sie aus ihrer Mitte wählen.
| Währung | Ankauf | Verkauf |
| 4.240 | 4.350 | |
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5.650 |
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| * Alle Angaben ohne Gewähr |
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