Das Organisationsgesetz der Munizipalität bestimmt die Aufgaben und Zuständigkeiten einer JCV:
- Lizenzvergabe für Geschäfte.
- Schaffung, Aufsicht und Instandhaltung von Parkanlagen, Sport- und Marktplätzen.
- Kontrolle der ambulanten Händler.
- Einkassieren der Gewerbe- und Landsteuern.
- Abrechnung der JCV.
- Überwachung und Kontrolle bei der Schlachtung von Tieren, Fleischtransport und –lagerung.
- Verkehrsabteilung: Verkauf und Ausgabe der Fahrzeugzulassungen, Führerscheinanfertigung und -verlängerung, Einkassieren von Strafgeldern.
- Unterstützung der Munizipalität bei der Ausführung von gemeinschaftlichen Projekten und Dienstleistungen.
- Förderung von sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten.
- Unterstützung der Munizipalität bei der Publizierung und Ausübung von Verordnungen und Resolutionen.