Wenn man von Umwelt in Neuland spricht, geht es auch um die Landnutzungspläne. Diese schreiben vor, dass man einen bestimmten Prozentsatz des Busches in natürlichem Zustand belässt. Diese Verordnungen müssen von den Landwirten und besonders von den Viehzüchtern, die große Flächen für die Weiden benötigen, eingehalten werden. Die Landnutzungspläne müssen vom Umweltsekretariat genehmigt werden. In gewissen Abständen kommen Kontrolleure, um die Einhaltung zu überprüfen.